Die Monsignore-Buschhausen-Stiftung für ferne Nächste wurde im Herbst 2007 von Frau Dr. K. Nüße und Msgr. R. E. Buschhausen als selbständige Stiftung bürgerlichen Rechts errichtet. Die Anerkennung als rechtsfähig erfolgte am 18. Dezember 2007 durch die Bezirksregierung Köln unter der Nummer 07/95. Seit ihrer Errichtung dient unsere Stiftung „ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken“, ist also als gemeinnützig anerkannt und damit berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Der letzte Freistellungsbescheid für 2018 bis 2020 des Finanzamts Köln-Altstadt datiert vom 17.5.2022.
Beide Stifter waren in Düsseldorf und Köln langjährig als Gymnasiallehrer tätig und engagieren sich in der Bildung und Erziehung junger Menschen. Mit der Stiftung will Frau Dr. Nüße insbesondere die Bildung und Ausbildung von Mädchen und jungen Frau fördern, Msgr. Buschhausen die Idee der Hilfe zur Selbsthilfe verstetigen, insbesondere in Verantwortung für Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen.
Das Stiftungskapital ist von anfänglich gut 600.000 € durch weitere Zustiftungen auf mittlerweile über 1,5 Mio € angewachsen. Weiterhin freuen wir uns über Zustiftungen, die zu Lebzeiten wie auch von Todes wegen zugewendet werden können und innerhalb großzügiger Grenzen steuerbegünstigt sind (siehe Zustiftungen).
Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck der Bildung und Erziehung mithilfe der Kapitalerträge aus der Anlage des Stiftungskapitals. Hierbei soll die Kapitalanlage einerseits risikoarm (das Stiftungskapital ist zu erhalten!) und gleichzeitig ertragreich erfolgen. Denn je höher die Zins- und Dividendenerträge ausfallen, desto höher ist der Betrag, der letztlich für die Förderungen zur Verfügung steht.
Die Kapitalanlage der Monsignore-Buschhausen-Stiftung für ferne Nächste erfolgt nach ethischen Grundsätzen. Über einen sogenannten Nachhaltigkeitsfilter werden Unternehmen und Emittenten etc. identifiziert, deren Wirtschaften in den Bereichen Umwelt, Governance, Menschenrechte und Arbeitsbedingungen als nachhaltig eingestuft ist. Zudem gelten Ausschlusskriterien wie Rüstung, Tabak, Nuklearenergie, Abtreibung, Pornographie oder Glücksspiel. Neben Anleihen und Aktien sind etwa 15 % des Kapitals in Mikrofinanzinstitute investiert, die Darlehen an Kleinstunternehmer/innen ausgeben, etwa in Ecuador, Kirgisistan und Peru. Auch hier gelten wieder ethische und soziale Kriterien.